LEISTUNGEN

UNSERE KOMPETENZEN

Gutachterleistungen

Ob im öffentlichen als auch im privaten Bereich kommt man schnell an seine Grenzen, wenn es um spezielle Aufgaben geht.

Ein Gutachten enthält insbesondere Darstellungen, Befunde oder Schlussfolgerungen aus jahrelanger Erfahrung.

 

Das Sanierungskonzept ist eine Darstellung, in dem die objektiven Maßnahmen für eine Sanierung festgehalten sind.

Ein Rückbaukonzept beschreibt die zu erwartende abzubrechende ggf. kontaminierte/belastete Bausubstanz. Ein umfang der Kosten sowie mögliche Nachträge seitens der Abbruchunternehmer aufgrund von nicht bekannten „Baustoffen oder Abrissmöglichkeiten“ können durch ein Rückbaukonzept vermieden werden.

Asbest, Formaldehyd, PCB, PAK u. v. m. sind nur wenige Schadstoffe, die eine Immobilie bzw. ein Grundstück vorbelasten kann.

Um gesundheitliche Probleme und Folgekosten zu vermeiden, sollten  vor dem Kauf ein Schadstoffgutachten durch einen Sachverständigen in Betracht ziehen.

Auch bei Abrissarbeiten oder Sanierungsarbeiten könne Schadstoffe in die Umgebung freigeben werden.

Der Fachbauleiter koordiniert in seinem Zuständigkeitsbereich den Kontakt zwischen dem Auftraggeber, dem Architekten und anderen Auftragnehmern, hierbei muss er auch die Aspekte der Bausicherheit im Blick behalten. Er unterstützt im Grunde den Bauleiter bei dessen Aufgaben.

Das Leistungsverzeichnis (kurz LV) ist der Hauptteil einer Leistungsbeschreibung und beschreibt in Form von Unterpunkten eine im Rahmen eines Auftrages zu erbringende Gesamtleistung.

Hilfe bei Gebäudeschadstoffe

In jedem Gebäude können viele unterschiedliche gesundheitsgefährdende Baustoffe verbaut sein. 

Asbest ist eine Bezeichnung für eine Gruppe vorkommender, feinfaseriger Minerale. Grundsätzlich unterscheidet man Produkte mit fester Faserbindung (z. B. Asbestzement) und Produkte mit schwacher Faserbindung (z. B. Spritzasbest, Leichtbauplatten, Dichtungsschnüre).

Asbest kann in Putzen und Spachtelmassen, Fensterkitt, Bodenbelag, Bodenkleber, Absperrbahnen, Mörtel, Dichtmassen u.v.m. verbaut sein.

KMF sind künstliche Mineralfasern aus mineralischen Rohstoffen und synthetisch hergestellten Fasern. Dazu gehören insbesondere Endlosfasern, Mineralwollen, Hochtemperaturglasfasern, keramische Fasern, Superfeinfasern, Whisker und polykristalline Fasern.

Bestimmte Mineralfasern stehen im Verdacht, in der Lunge krebserzeugend zu wirken. Bei Dämmstoffen oder sonstige Baumaterialien aus Mineralwolle muss daher zwischen zwei Gruppen unterschieden werden. Den sogenannten alten und neuen Produkten. Die vor 1995 vermarkteten Mineralfaserstoffe werden nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 905) als alte Mineralfasern in die Kategorie 2 (K2) bzw. nach Anpassung in die CLP-Verordnung in die Kategorie 1B als krebserzeugend eingestuft.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bezeichnet eine Gruppe von Molekülen, die als Grundgerüst aus mehreren, miteinander verbundenen Kohlenwasserstoffringen aufgebaut sind. Die akute Toxizität wird beim Menschen mit schwach bis mäßig irritativ beschrieben.

Beim Menschen erfolgt die Aufnahme von PAK in erster Linie über die Atemluft, aber auch über die Haut und den Hand-Mund-Kontakt können die Schadstoffe in den Körper gelangen.

In Gebäuden kommen die Schadstoffe hauptsächlich in Dachdichtungsbahnen, anderen Isolierschichten (z. B. Rohrummantelungen, Decken- und Wandverkleidungen), Gussasphaltestrichen, Parkettklebstoffen, aber auch in teerhaltigen Wandanstrichen vor.

Polychlorierten Biphenylen (PCB) wurde bis in die 1980er-Jahre in verschiedenen Materialien u.a. als Zusätze in Ölen, Kühlflüssigkeiten, Anstrichen, Kabelummantelungen, Fugendichtmassen und als Flammschutzmittel auf Holzplatten eingesetzt.

PCB ist ab einem Gehalt von 50 mg/kg als ein Gefahrstoff einzustufen.

Schimmel sind Pilze, die meist erst oberflächlich sind. Später können sie dann auch in die Tiefe gehen und auch neben dem Bauwerk andere Materialien besiedeln. Stockflecken sind einzelne, meist runde Kolonien der Pilze, die aus einer einzigen Spore ausgekeimt sind.

  • Der Pilz bildet in seinem Stoffwechsel giftige Substanzen.
  • Der Pilz benützt menschliches Gewebe als Nährstoffquelle und erzeugt Krankheiten.
  • Nach wiederholtem Kontakt mit Pilzen oder Pilzsporen kann es zu allergischen Reaktionen kommen. 

Bei Fragen rund um Schadstoffe im Bauwerk helfen wir Ihnen gerne weiter.

Raumluft

Eine Raumluftmessung dient im ersten dem Gesundheitsschutz. Bei konkreten Verdachtsmomenten auf eine Schadstofffreisetzung ist es immer sinnvoll zum Schutz aller eine Raumluftmessung durchzuführen.

Sind für den Erfolg von Sanierungen sowie zum Nachweis der Wirksamkeit von vorläufigen Maßnahmen.

Bei einem Verdacht einer Schadstoffbelastung können sogenannte Bestandsmessungen der Raumluft Klarheit bringen.

Raumluftuntersuchung auf leichtflüchtige org. Verbindungen (VOC & Lösungsmittel)

Raumluftuntersuchung auf Asbest und KMF

Raumluftuntersuchung auf PAK

Raumluftuntersuchung auf PCB

Raumluftuntersuchung Formaldehyd

Arbeitsplatzmessungen gemäß DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46)

Entsprechend den Vorgaben der

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Asbest: Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland

sowie europäischer Regelungen

  • RICHTLINIE 2009/148/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz

sind Arbeitsplatzmessungen gemäß

  • DGUV Information 213-546 (früher BGI 505-46 bzw. ZH1/120.46): Analysenverfahren zur getrennten Bestimmung der Konzentrationen von lungengängigen anorganischen Fasern in Arbeitsbereichen – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren

durchzuführen.

Umwelt

Heutzutage sind sämtliche Rückbauten zum Schutze der Umwelt sowie um die Gesundheit des Menschen zu erhalten, richtig zu entsorgen und zu recyceln.

Wir helfen ihnen gerne bei der Erstellung der richtigen Entsorgungsnachweise und können dies auch für sie übernehmen.

Die Beton- und Mauerwerksproben zur abfalltechnischen Vorklassifizierung wurde mittels Materilaproben aus unterschiedlichen Innen- und Außenwänden entnommen.
Die analytisch-abfalltechnsiche Beurteilung der mineralischen Bausubstanz erfolgte gemäß des Parameterumafngs der LAGA Bauschutt (1997) (9) Tab.II. 1.4-5/6) an einer Mischprobe mineralischen Bauschutts. Es erfolgte eine Analyse zur Einstufung in die LAGA Zuordnungsklassen Z0 bis Z2. Mit den vorgenannten Parameterumfang kann des Weiteren eine Voreinstufung in die RL-Güteklassen RCL I und RCL II vorgenommen werden.

Die Deponieverordnung regelt neben den Anforderungen an den Standort insbesondere Anforderungen an Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien.